Leistungen

Individuelle Ernährungstherapie nach § 43/2 SGB V

Die individuelle Ernährungstherapie kann von Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem Arzt verordnet werden, wenn eine ernährungsmitbedingte Erkrankung vorliegt und durch eine Umstellung der Ernährung eine Verbesserung der Beschwerden oder der Stoffwechselsituation erzielt werden kann. Die Kosten werden ganz oder anteilig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen bzw. bezuschusst.


Bei folgenden Erkrankungen kann Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine Ernährungstherapie verordnen:

Vordrucke für die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung finden Sie unter Download


Sie haben bereits eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung?

Schicken Sie die Verordnung an uns
  • Adipositas
  • Bluthochdruck
  • Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Gestationsdiabetes
  • Erkrankungen an Magen, Leber, Gallenblase, Bauchspeicheldrüse
  • Ernährung bei Burnout und Depression
  • Fettstoffwechselstörungen
  • Gicht/Hyperurikämie
  • Herz-Kreislauferkrankungen: koronare Herzkrankheit, nach Herzinfarkt, Stent oder Bypass-OP
  • Krebserkrankungen
  • Lebenslange Begleitung nach Fettabsaugung bei Lipödem
  • Erkrankungen des Magen-Darmtraktes (Chronisch entzündliche Darmerkrankungen, Reizdarm-Syndrom, Divertikel, künstlicher Darmausgang)
  • Metabolisches Syndrom (Adipositas + Hypertonie+Diabetes Typ 2+Hyperlipidämie)
  • Nahrungsmittelallergien (Hühnerei, Fisch, Milch, Soja, pollenassoziierte Lebensmittel etc.)
  • Nahrungsmittelunverträglichkeiten (Laktoseintoleranz, Fruktosemalabsorption, Sorbitmalabsorption, Histaminintoleranz, pseudoallergische Reaktionen)
  • Nierenerkrankungen
  • Osteoporose
  • PCO-Syndrom (polycystisches Ovarsyndrom)
  • Post-Covid-Syndrom
  • Rheumatische Erkrankungen
  • Schilddrüsenerkrankungen
  • Untergewicht
  • Zöliakie

Ernährungsberatung nach § 20 SGB V

Die Ernährungsberatung richtet sich in erster Linie an Gesunde, die allgemeine Informationen und individuelle Entscheidungshilfen bezüglich Lebensmittel, Essverhalten und Reduzierung von Risikofaktoren wünschen.

Präventionsangebote gibt es in Form von Einzelgesprächen und Kursen, aber auch als Seminare, Vorträge, Workshops oder im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung.

Lassen Sie sich beraten:

  • bei Übergewicht (BMI bis 29,9) ohne Risikofaktoren
  • wenn Sie Ihre Ernährung umstellen möchten
  • wenn Sie in der Menopause sind
  • in Schwangerschaft und Stillzeit
  • bei Fragen zur Mikronährstoff-Versorgung
  • bei Schichtarbeit
  • bei Fragen zur Säuglings- und Kinderernährung

          zur Zahngesundheit/Kariesprophylaxe

  • Vegetarische- und vegan Ernährung
Jetzt Termin vereinbaren

BIA-Messung

Mit der Bioelektrischen Impedanzanalyse ist es möglich " hinter ihr Gewicht zu schauen". Dazu werden an jede Hand und jeden Fuß jeweils zwei Elektroden geklebt. Somit ist es möglich die genau Zusammensetzung Ihres Körpers einzusehen. Mit einem Blick wird Ihnen Ihr Fett- und Muskelanteil gezeigt.

Sie haben Fragen zur BIA-Messung?

Rufen Sie mich an
Share by: